ÜA-Kennzeichnung


Das ÜA-Zeichen (Übereinstimmung Austria) und die damit verbundene Registrierungsbescheinigung - vormals Übereinstimmungszeugnis - ist ein in Österreich gesetzlich vorgeschriebener Nachweis über die Verwendbarkeit von Bauprodukten, welche in der Baustoffliste ÖA geregelt sind. Unter anderem betrifft es vorgefertigte tragende Wand-, Decken- und Dachbauteile mit hölzerner Konstruktion. Dies sind einerseits beidseitig geschlossene Elemente in Holzrahmenbauweise und andererseits Holzmassivbauteile mit zusätzlichen Bauteilschichten, wie z.B. Dämmung, Gipsplatten oder Fassade. Werden in Österreich solche vorgefertigten Elemente in Gebäuden verbaut, dann sind diese ÜA-kennzeichnungspflichtig. Dies gilt auch für Bauteile, die im Ausland produziert werden.

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Eine gültige Registrierungsescheinigung bestätigt, dass die jeweils darin angeführten Wand-, Decken- und Dachbauteile und die verwendeten Baustoffe die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der ÜA-Kennzeichnung erfüllen und die ausführende Firma (Zimmerei,- oder Fertighausbetrieb) regelmäßig durch eine externe und dafür akkreditiere Stelle fremdüberwacht wird.

ÜA-Kennzeichnung

Vorgefertigte tragende Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Konstruktion sind in Österreich durch die Baustoffliste ÖA des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) geregelt. Die Baustoffliste ÖA legt für Bauprodukte, die noch nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen, den erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit fest. Das ÜA-Zeichen ist ein Einbauzeichen und bei solch vorgefertigten Elementen entsprechend der jeweiligen Landesgesetze vorgeschrieben. Allgemeine Information dazu finden Sie auch auf der OIB-Homepage.
Die Berechtigung zur Kennzeichnung der Bauteile mit dem sog. ÜA-Zeichen wird über eine behördliche Registrierungsbescheinigung erteilt. In dieser werden die geprüften Bauteile und Baustoffe definiert und eine werkseigene Produktionskontrolle sowie eine Fremdüberwachung vorgeschrieben. Betriebe, welche eine Registrierungsbescheinigung und damit die Berechtigung zur Herstellung von vorgefertigten Holzbauteilen besitzen, sind auf der Website des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) www.oib.or.at gelistet und über die Nummer der Registrierungsbescheinigung identifizierbar. Optisch gekennzeichnet wird die Erfüllung dieser Anforderungen mit dem Einbauzeichen ÜA, welches an den Bauteilen angebracht werden muss.

 

Ihre Ansprechpartner:innen



DI Sylvia Polleres

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DI (FH) Philipp Trimmel

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Unsere Leistungen


Aufbereitung der geforderten Unterlagen

Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten beginnend bei der Antragsstellung, über die Aufbereitung der Unterlagen (Baustoff- und Bauteildefinition samt den geforderten bauphysikalischen Nachweisen) bis hin zur Abgabe bei der jeweiligen Registrierungsstelle.

Fremdüberwachung im Herstellwerk

Wir führen als akkreditierte Stelle die Erstüberwachung im Herstellwerk durch und sind hierfür auch europaweit unterwegs, falls Ihre Produktionsstätte nicht in Österreich liegt. Dabei werden neben den Materialien und deren Verarbeitung auch die bauphysikalischen Eigenschaften der fertigen Bauteile und die Eigenüberwachung überprüft. Nach Erhalt des Überwachungsberichtes wird ein Fremdüberwachungsvertrag abgeschlossen.

Vorgefertigte Wandbauteile

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