Die von uns ausgestellten Berichte sind für unsere Kunden ein wichtiges Mittel für die Akzeptanz ihrer Produkte auf den verschiedenen Märkten und die Qualität ihres Produktionsprozesses. Mit unserem eigens dafür geschaffenen „HFA-geprüft“-Zeichen können Kunden diese geprüfte und überprüfte Qualität ihrer Produkte auch nach außen plakativ zeigen.
Wiedererkennungswert
Unser HFA-Prüfzeichen stellt einen sehr hohen Wiedererkennungswert und sofort den gewünschten Konnex mit der HFA her. Gelungen ist dies mit einem Design, das wesentliche Elemente des HFA Logos in einem Rundzeichen übernimmt. Vor allem der prägnante Haken und die Aufschrift „HOLZFORSCHUNG AUSTRIA GEPRÜFT“ geben dem Zeichen und dem damit in Verbindung gebrachten Produkt den gewünschten Charakter.
Über eine individuelle Prüfnummer können potentielle Kunden und Interessenten Information über das mit dem Prüfzeichen gekennzeichnete Produkt erlangen.
Die aktuellen Prüfzeicheninhaber finden Sie hier:
Zur Verwendung des Prüfzeichens sind jene Kunden berechtigt, die mit der HFA darüber einen Vertrag abgeschlossen haben, der unter anderem folgende Bestandteile hat:
- die dafür erstellte Richtlinie
- eine durchgeführte Erstprüfung
- das von der HFA freigegeben Prüfzeichen mit einer individuellen Prüfnummer
Das Recht zur Verwendung des Prüfzeichens setzt darüber hinaus voraus, dass
- die HFA über die Erstprüfung einen Prüfbericht mit einer positiven Bewertung für das geprüfte Produkt erstellt,
- die in einem Überwachungsvertrag festgelegten Bedingungen eingehalten werden,
- die im Rahmen der Überwachungen durchgeführten Inspektionen und Prüfungen die Ergebnisse der Erstprüfungen bestätigen,
- die jährliche Schutzgebühr von derzeit € 120,-- einbezahlt wurde.
Verwendung
Die Kennzeichnung ist für jene Produkte erlaubt, die im Vertrag dafür vorgesehen wurden.
Das Prüfzeichen darf insbesondere verwendet werden
- am Produkt selbst
- an der Verpackung des Produkts
- in technischen Begleitdokumenten des Produkts
- in Werbematerialien für das Produkt
- auf der Website des Berechtigten, jedoch nur in direkter und eindeutiger Verbindung mit dem Produkt.
Wir sind überzeugt, mit dem HFA-Prüfzeichen für unsere Kunden ein gutes Marketingwerkzeug zur positiven Differenzierung vom Mitbewerb geschaffen zu haben.
HFA-geprüft Richtlinien
HFA-Richtlinie 01 | Parkett und Holzfußböden (pdf, 162 KB)
HFA-Richtlinie 02 | Terrassen aus Holz - Befestigungsmittel (pdf, 449 KB)
HFA-Richtlinie 03 | Montage von Fenstern und Außentüren | Standard-Fenstereinbau gemäß ÖNORM B 5320 (pdf, 192 KB)
HFA-Richtlinie 04 | Holzbauschrauben (pdf, 83 KB)

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