Fluchttüren & Schlösser


Die europäische Bauproduktenverordnung (CPR) schreibt eine verpflichtende CE – Kennzeichnung für alle Außentüren mit Fluchtfunktion vor. Weiters müssen Notausgangsverschlüsse, Paniktürverschlüsse und Schlösser für Feuerschutzabschlüsse gemäß CPR zertifiziert sein.

design-element

CE-Zertifizierung von Fluchttüren, deren Verriegelungen und Schlösser

Seit 2010 müssen Außentüren mit Fluchtfunktion gemäß EN 14351-1 eine Zertifizierung für die Eigenschaft „Fähigkeit zur Freigabe“ aufweisen. Damit ist gemeint, dass die versperrte Tür mit einem Handgriff entriegelt werden kann und ohne Zwängung aufschwingt. Die Zwängungsfreiheit ist vor allem bei zweiflügeligen Türen relevant, wo beim Öffnen über den Stehflügel ein Verklemmen im Türfalz oder der Panikstangen zu vermeiden ist. Verhindert wird dies über eine spezielle Falzgeometrie oder über Mitnehmerklappen. Weiters müssen die verwendeten Verriegelungen und Bänder ebenfalls eine Zertifizierung aufweisen. Hier wird bei den Verriegelungen zwischen Notausgangsverschlüssen gemäß EN 179 und Paniktürverschlüssen gemäß EN 1125 unterschieden. Diese Verriegelungen bestehen immer aus dem Schlossmechanismus, dem korrespondierendem Schließblech und dem Betätigungselement. Bei EN 179 ist das Betätigungselement ein Türdrücker oder eine Stoßplatte, bei EN 1125 ist das Betätigungselement eine Panikquerstange oder ein Pushbar.

Schlösser für Feuerschutzabschlüsse unterliegen der EN 12209. Durch eine Prüfung nach dieser Norm soll sichergestellt werden, dass Brandschutztüren bei einem Feuer in geschlossener Stellung gehalten werden. Daneben ist auch die Dauerfunktionstüchtigkeit relevant.

Zusätzlich führt die Holzforschung Austria Prüfungen von Schließfolgereglern und Mitnehmerklappen gemäß EN 1158 durch.

Alle genannten Produkte und Normen sind dem AVCP System 1 zugeordnet, das heißt es wird das Produkt zertifiziert und die werkseigene Produktionskontrolle durch die Zertifizierungsstelle überwacht.

 

 

Ihre Ansprechpartner


Einbruchhemmende Elemente


DI (FH) Jens Schöne

T:+43 1 798 26 23-79
E:Kontakt aufnehmen

Türen und Beschläge


DI Martin Wieser

T:+43 1 798 26 23-47
E:Kontakt aufnehmen

Unsere Leistungen


Erstprüfungen

Wir führen die Erstprüfungen von Außentüren mit Fluchtfunktion gemäß EN 14351-1, Notausgangsverschlüssen gemäß EN 179, Paniktürverschlüssen gemäß EN 1125, Schlösser für Feuerschutzabschlüsse gemäß EN 12209 und von Schließfolgereglern und Mitnehmerklappen gemäß EN 1158 durch.

Bewertungen

Nicht alles muss geprüft werden! Ausgehend von einem mit uns abgestimmten Prüfprogramm können die repräsentativsten Konstruktionen im Labor getestet werden und Ausführungsvarianten mit einem Bewertungsbericht freigegeben werden.

Inspektionen

Die Holzforschung Austria führt die Fremdüberwachungen für Zertifizierungen gemäß EN 14351-1, EN 179, EN 1125, EN 12209 und EN 1158 in ganz Europa und weltweit durch.

Zertifizierungen

Unsere Kunden schätzen das Komplettangebot für Erstprüfung, Fremdüberwachung und Zertifizierung. Die Gültigkeit der von uns ausgestellten Zertifikate kann in unserer Zertifikatsdatenbank überprüft werden. 

Verformungsmessung an Türdrücker

Dauerfunktionsprüfung von Schlössern

Verfügbare Infrastruktur


  • Beschlagsprüfstände gemäß EN 179, EN 1125, EN 12209, EN 1158
  • Dauerfunktionsprüfstände
nach oben scrollen